CSR Berichtspflicht, Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen, CSR-Richtlinie für mehr Unternehmenstransparenz in Europa - CSR-Berichterstattung, Nachhaltigkeits-Bericht: Beratung, Consulting, Unternehmensberater

Unternehmensberatung, Consulting, Unternehmensberater, Management-Beratung, Nachhaltigkeit Berichtspflicht
CSR-Berichtspflicht:
Gesetz zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen nach der CSR-Richtlinie für mehr Unternehmenstransparenz in Europa
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Die Offenlegung finanzieller und nichtfinanzieller Informationen ermöglicht es den am jeweiligen Unternehmen oder an der Organisation interessierten Personen und Parteien (Stakeholder), sich ein aussagekräftiges und umfassendes Bild von der Stellung und der Leistung der Organisation zu machen. Mit einem CSR-Bericht oder Nachhaltigkeitsbericht können Sie relevante und nützliche Informationen über Ihre CSR-Strategien sowie über CSR-relevante Ergebnisse und Risiken veröffentlichen.

Unser aktuelles Seminarangebot für Sie:
Seminar: Berichtspflicht nach CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz 

 

CSR-Berichtspflicht ab 2017/2018:
Gesetz zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen nach der CSR-Richtlinie für mehr Unternehmenstransparenz in Europa

Das neue Gesetz zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen nach der CSR-Richtlinie für mehr Unternehmenstransparenz in Europa verpflichtet Kapitalgesellschaften mit mehr als 20 Mio. € Bilanzsumme bzw. 40 Mio. € Umsatzerlösen (§ 267 Abs. 3 HGB) sowie Unternehmen mit Kapitalmarktorientierung (Wertpapierhandel nach § 264d HGB) mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Beschäftigte zur CSR-Berichterstattung mit folgenden Inhalten:

  • Geschäftsmodell des Unternehmens
  • Umweltbelange
    (b.z. Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Luftverschmutzung, Nutzung von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energien, Schutz der biologischen Vielfalt etc.)
  • Arbeitnehmerbelange
    (z.B. Gewährleistung der Geschlechtergleichstellung, Arbeitsbedingungen, Umsetzung der grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, Achtung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – Information und Konsultation, sozialer Dialog, Achtung der Rechte der Gewerkschaften, Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz etc.)
  • Sozialbelange,
    (z.B. Dialog auf kommunaler oder regionaler Ebene, Sicherstellung des Schutzes und der Entwicklung lokaler Gemeinschaften etc.)
  • Achtung der Menschenrechte
    (Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen)
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung
    (bestehende Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung)

Wenn Sie bereits über einen CSR-Bericht gemäß der Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex DNK verfügen reicht dies i.d.R. aus, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Sie sollten allerdings prüfen, ob Sie eine ausreichende Darstellung der Risiken vorgenommen haben, denn: Viele CSR- und Nachhaltigkeitsberichte haben vor allem die positiven Auswirkungen in den Fokus gestellt - der Gesetzgeber fordert jedoch, auch die realen Risiken darzustellen.

Unser Angebot für Sie: Beratung und Begleitung

Gerne überprüfen wir Ihren bereits vorhandenen CSR- oder Nachhaltigkeitsbericht auf Konformität zur neuen Gesetzeslage, geben Ihnen ggf. Empfehlungen zur Überarbeitung oder führen diese für Sie durch.

Sie verfügen noch nicht über einen CSR- oder Nachhaltigkeitsbericht? Wir stellen für Sie die für Ihre Berichterstattung zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen nach der CSR-Richtlinie notwendigen Daten zusammen, bewerten diese etwa in Wesentlichkeitsanalysen und erarbeiten mit ihnen gemeinsam Ihre CSR-Startegie. Anschließend beschreiben wir Ihre berichtsrelevanten Darstellungsdimensionen für Ihre gesetzeskonforme Berichterstattung:

  • Beschreibung der von der Kapitalgesellschaft verfolgten Konzepte, einschließlich der von der Kapitalgesellschaft angewandten Due-Diligence-Prozesse (mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführte Risikoprüfung, Stärken-Schwächen-Analyse),
  • Ergebnisse Due-Diligence-Prozess,
  • Beschreibung der wesentlichen Risiken, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Berichtsinhalte haben oder haben werden, sowie die Handhabung dieser Risiken durch die Kapitalgesellschaft,
  • der wesentlichen Risiken, die mit den Geschäftsbeziehungen der Kapitalgesellschaft, ihren Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Berichtsinhalte haben oder haben werden, soweit die Angaben von Bedeutung sind und die Berichterstattung über diese Risiken verhältnismäßig ist,
  • die Handhabung dieser Risiken durch die Kapitalgesellschaft,
  • die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft von Bedeutung sind,
  • soweit es für das Verständnis erforderlich ist, Hinweisen auf im Jahresabschluss ausgewiesene Beträge und zusätzliche Erläuterungen dazu.

Weiter informieren wir Sie darüber, über welche Inhalte Sie in jedem Fall zu berichten haben und welche Informationen Sie ggf. nicht mit aufführen müssen.

Wir analysieren Ihre CSR-berichtsrelevanten Daten und erstellen für Sie Ihren gesetzeskonformen CSR-Bericht.

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